Artikel über: Arbeitszeiterfassung

Inwiefern berücksichtigt die Arbeitszeiterfassung die EuGH-Rechtssprechung zur Arbeitszeiterfassung?

Personizer: Urlaubsplanung und Zeiterfassung für dein Unternehmen

Das Personizer-Arbeitszeiterfassungsmodul ermöglicht die Einhaltung der vom EuGH formulierten Anforderungen:

Die Zeiterfassung erfolgt objektiv. Dies bedeutet, dass die Erfassung und Aufzeichnung in einer Art und Weise erfolgt, die es dem Arbeitnehmer möglich macht, die geleistete Arbeitszeit mithilfe der Aufzeichnungen objektiv nachzuweisen. Dies wird im Personizer Arbeitszeiterfassungsmodul über das Reporting unter “Berichte” und “Dashboard” gelöst.

Die Zeiterfassung erfolgt verlässlich. Das bedeutet, dass die Dokumentation der Arbeitszeiten zuverlässig geschieht und Manipulationen durch den Arbeitgeber ausgeschlossen sind.

Die Zeiterfassung erfolgt so, dass sie dem Arbeitnehmenden zugänglich ist. So können Teammitglieder die Dokumente jederzeit einsehen und im Bedarfsfall im Prozess als Beweismittel benutzen.

Aktualisiert am: 19/04/2024

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